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Verspätungszuschlag, Berücksichtigung der Vorschreibung von Anspruchszinsen

Judikatur-AusleseDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2019/229ÖStZ 2019, 159 Heft 6 v. 9.4.2019

BAO: § 135 und § 205

VwGH 13. 9. 2018, Ro 2016/15/0005

Die Vorschreibung von Anspruchszinsen nach § 205 BAO, die (mögliche) Zinsvorteile bzw Zinsnachteile ausgleichen sollen, lässt die Möglichkeit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen nach § 135 BAO wegen einer verspäteten Abgabe

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