vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausgliederungen, Subventionsweitergabe, Vorsteuerabzug

Judikatur-AusleseDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2019/227ÖStZ 2019, 159 Heft 6 v. 9.4.2019

UStG 1994: § 2 Abs 1, § 12 Abs 1 und Abs 2 Z 2 lit a

VwGH 27. 6. 2018, Ra 2017/15/0019

Wird von einem ausgegliederten Rechtsträger (einer GmbH mit einer Gemeinde als Alleingesellschafterin) der Gemeinde ein Grundstück (Schulgebäude mit Kindergarten und Volksschule) vermietet (keine bloße Gebrauchsüberlassung), ist zu prüfen, ob die tatsächliche Miete weniger als die Hälfte der marktkonformen Miete beträgt. Diesfalls wären nämlich die Voraussetzungen einer verdeckten Ausschüttung iSd § 8 Abs 2 KStG erfüllt, weshalb für den ausgegliederten Rechtsträger der Vorsteuerausschluss nach § 12 Abs Z 2 lit a UStG eintritt. Ist der Vorsteuerabzug für die bezogene Leistung nach § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG ausgeschlossen, gilt die Leistung spiegelbildlich aber auch nicht für das Unternehmen ausgeführt, sodass das Entgelt (unter der Hälfte der marktkonformen Miete) nicht der Umsatzsteuer unterliegt (vgl Ruppe/Achatz, UStG5, § 12 Rz 175).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte