EStG 1988: § 25 Abs 1 und 2
VwGH 25. 7. 2018, Ro 2018/13/0005
Zur Herstellung des Veranlassungszusammenhangs mit nichtselbständigen Einkünften genügt es zwar, wenn die Einnahmen ihre Wurzel im Dienstverhältnis haben (vgl zB VwGH 31. 7. 2013, 2009/13/0194). Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können allerdings neben dem Dienstverhältnis auch gesonderte Rechtsbeziehungen bestehen.