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Override-Verordnung bezüglich Neuberechnung aufgrund neuer Sterbetafeln (Moser, SWK 1/2019, S. 44)

Artikelrundschau Jänner 2019 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/216ÖStZ 2019, 156 Heft 6 v. 9.4.2019

Das UGB sehe seit dem RÄG 2014 die Möglichkeit vor, eine sogenannte Override-Verordnung zu erlassen, welche gültige Rechnungslegungsgrundsätze für definierte Sachverhalte außer Kraft setze. Moser stellt diese Verordnung, welche aufgrund der Änderung der biometrischen Rechnungsgrundlagen erlassen worden sei, vor.

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