Das UGB sehe seit dem RÄG 2014 die Möglichkeit vor, eine sogenannte Override-Verordnung zu erlassen, welche gültige Rechnungslegungsgrundsätze für definierte Sachverhalte außer Kraft setze. Moser stellt diese Verordnung, welche aufgrund der Änderung der biometrischen Rechnungsgrundlagen erlassen worden sei, vor.