In einem kürzlich ergangenen Erkenntnis habe sich der VwGH mit der Frage befasst, ob einer Körperschaft im Rahmen eines innerbetrieblichen Verlustausgleichs ein Wahlrecht hinsichtlich der Verrechnung positiver mit negativen Einkünften aus unterschiedlichen Teilbetrieben der Körperschaft zustehe. Das Judikat enthalte zudem ein obiter dictum zur Zuordnung von Verlusten im Rahmen des objektbezogenen Verlustvortragsübergangs, woraus sich bestimmte Grundwertungen ableiten ließen.