Der Umfangsvergleich erfordere bei einem Handelsreisenden mit beträchtlichem Know-how eine Berücksichtigung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen. Der vorgestellte Fall zeige, dass rechtzeitiges Agieren den Übergang der Verlustvorträge retten könne und die Prüfung der Vergleichbarkeit einer gründlichen Auseinandersetzung mit den Umständen des Einzelfalls bedürfe.