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Kein Freibetrag für begünstigte Zwecke bei Grundstücksverkäufen durch gemeinnützige Körperschaften (Renner, BFGjournal 1/2019, S. 11)

Artikelrundschau Jänner 2019 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/211ÖStZ 2019, 155 Heft 6 v. 9.4.2019

Die unbeschränkt steuerpflichtigen Bereiche gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Körperschaften seien von deren beschränkt steuerpflichtigen Bereichen klar zu trennen. Der Freibetrag für begünstigte Zwecke könne nur vom unbeschränkt steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden und entfalte auch bei einer Veranlagungsoption keine Wirkung.

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