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Alleinverdienerabsetzbetrag erfordert die Auszahlung von Kinderabsetzbeträgen (Knechtl, BFGjournal 1/2019, S. 6)

Artikelrundschau Jänner 2019 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/199ÖStZ 2019, 154 Heft 6 v. 9.4.2019

Personen, für die die VO (EG) 883/2004 gilt, unterliegen nur den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats. Der Bezug einer ausländischen Familienleistung reiche nicht aus, dass Alleinverdienerabsetzbetrag und Kinderfreibetrag zustehen. Bei unbeschränkter Steuerpflicht steht ab 2019 auch der Familienbonus Plus zu, wenn die Voraussetzungen für eine Ausgleichs- oder Differenzzahlung erfüllt sind.

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