Personen, für die die VO (EG) 883/2004 gilt, unterliegen nur den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats. Der Bezug einer ausländischen Familienleistung reiche nicht aus, dass Alleinverdienerabsetzbetrag und Kinderfreibetrag zustehen. Bei unbeschränkter Steuerpflicht steht ab 2019 auch der Familienbonus Plus zu, wenn die Voraussetzungen für eine Ausgleichs- oder Differenzzahlung erfüllt sind.