Ein von den gesetzlichen Pauschalwerten abweichender Grundanteil könne durch Nachweis eines anderen Aufteilungsverhältnisses angesetzt werden. Fraglich sei, ob und in welcher Weise dabei der Grundstückswert nach dem GrEStG herangezogen werden kann.
Ein von den gesetzlichen Pauschalwerten abweichender Grundanteil könne durch Nachweis eines anderen Aufteilungsverhältnisses angesetzt werden. Fraglich sei, ob und in welcher Weise dabei der Grundstückswert nach dem GrEStG herangezogen werden kann.