In seinen jüngsten Urteilen hat der EuGH seine unternehmerfreundliche Rsp zu den formellen Anforderungen an Rechnungen für das Recht auf Vorsteuerabzug bestätigt und weiterentwickelt. Demnach treffen den Leistungsempfänger im Allgemeinen wenige Nachforschungspflichten. Besonderes gilt allerdings bei USt-Betrug in der Unternehmerkette. Als Leistungsempfänger ist es unerlässlich, zu wissen, wie man sich in derartigen Fällen zu verhalten hat, um einem drohenden Finanzstrafverfahren wegen Mit- oder Beitragstäterschaft zu entgehen. Der Beitrag illustriert anhand mehrerer Sachverhaltsvarianten, wann und welche Nachforschungspflichten den Unternehmer treffen können.