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Eine Kunstfotografie ist kein einfuhrumsatzsteuerlich begünstigter Kunstgegenstand (Pistotnig, BFGjournal 1/2019, S. 33)

ArtikelrundschauJänner 2019 - Teil 1MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/181ÖStZ 2019, 134 Heft 5 v. 28.3.2019

Für die Einreihung von Kunstwerken sei es unerheblich, wer sie geschaffen hat. Dabei sei aber Vorsicht geboten, weil nicht alles, was eine Künstlerin oder ein Künstler herstellt, auch ein einfuhrumsatzsteuerlich begünstigter Kunstgegenstand sei.

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