Die Verordnung (EWG) 918/83 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen habe eine Eingangsabgabenbefreiung für Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, die auf Grundstücken in einem Drittland in unmittelbarer Nähe des Zollgebiets der Gemeinschaft von Landwirten erwirtschaftet werden, die ihren Betriebssitz im Zollgebiet der Gemeinschaft in unmittelbarer Nähe des betreffenden Drittlands haben, vorgesehen. Es stelle sich die Frage, ob und in welchem Umfang die erzielten Umsätze unter die land- und forstwirtschaftliche Umsatzsteuerpauschalierung fallen.