vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Meldepflicht für Berater über grenzüberschreitende Steuergestaltungen (Perl, SWK 1/2019, S. 2)

ArtikelrundschauJänner 2019 - Teil 1MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/163ÖStZ 2019, 132 Heft 5 v. 28.3.2019

Die RL (EU) 2018/822 zwinge Berater und Stpfl zur Meldung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen im Ertragsteuerrecht an Steuerbehörden. Die Informationen aus den Meldungen seien in der Folge mit Steuerbehörden aus anderen Mitgliedstaaten der EU auszutauschen. Die Richtlinie sei bis 31. 12. 2019 umzusetzen und ab 1. 7. 2020 anwendbar, jedoch seien bereits ab 15. 7. 2018 umgesetzte Steuergestaltungen meldepflichtig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!