Die RL (EU) 2018/822 zwinge Berater und Stpfl zur Meldung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen im Ertragsteuerrecht an Steuerbehörden. Die Informationen aus den Meldungen seien in der Folge mit Steuerbehörden aus anderen Mitgliedstaaten der EU auszutauschen. Die Richtlinie sei bis 31. 12. 2019 umzusetzen und ab 1. 7. 2020 anwendbar, jedoch seien bereits ab 15. 7. 2018 umgesetzte Steuergestaltungen meldepflichtig.