Die fünfte Änderung der Amtshilferichtlinie beinhalte Meldepflichten für Intermediäre von potenziell aggressiven Steuerplanungsgestaltungen und deren unionsweiten, automatischen Austausch
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Die fünfte Änderung der Amtshilferichtlinie beinhalte Meldepflichten für Intermediäre von potenziell aggressiven Steuerplanungsgestaltungen und deren unionsweiten, automatischen Austausch
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