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Hinzurechnungsbesteuerung und Abzugsverbot: Kumulative Anwendung überschießend? (Blum, SWI 12/2018, S. 586)

Artikelrundschau Dezember 2018 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/97ÖStZ 2019, 71 Heft 3 v. 28.2.2019

Mit dem JStG 2018 seien Vorgaben der Anti-BEPS-RL umgesetzt und die Regelungen der Beteiligungsertragsbefreiung um ein Hinzurechnungsbesteuerungsregime ergänzt worden. Eine kumulierte Anwendung sowohl des neu eingeführten CFC-Systems als auch der Nichtabzugsfähigkeit für Zinsen und Lizenzgebühren könne zu einem unbeabsichtigten Ergebnis führen. Die Zins- und Lizenzzahlungen würden in den Händen des ö Mehrheitsaktionärs doppelt besteuert.

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