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Verwendung ausländischer Formulare für Ansässigkeitsbescheinigungen

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2019/83ÖStZ 2019, 47 Heft 3 v. 28.2.2019

Da einige ausländische Steuerverwaltungen die Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung auf den österreichischen Formu­laren verweigern, wurden auch abweichende verfahrensrechtliche Bedingungen zur Steuerentlastung festgelegt (siehe BMF 11. 7. 2008, BMF-010221/0869-IV/4/2007, 15. 3. 2013, BMF-010221/0147-IV/4/2013, 3. 9. 2014, BMF-010221/0436-VI/8/2014, und 10. 10. 2016, BMF-010221/0658-VI/8/2016). Ein neuer Erlass

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