Das Verfahren zur Rückzahlung oder Erstattung österreichischer Kapitalertragsteuer aufgrund von unionsrechtlichen oder völkerrechtlichen Vorgaben oder weil die Kapitalertragsteuer zu Unrecht einbehalten worden ist, wird ebenso wie das Verfahren zur Rückzahlung oder Erstattung österreichischer Lohnsteuer und Abzugsteuer gem § 99 EStG durch das Jahressteuergesetz 2018, BGBl I 2018/62, ÖStZ 2018/629, neu geregelt. Um das Verfahren zu beschleunigen und effizienter zu gestalten, wird eine elektronische Voranmeldung vorgesehen, die der eigentlichen Antragstellung vorgelagert ist. Inhalt und Verfahren der Vorausmeldung iSd § 240a Abs 1 BAO regelt die kürzlich kundgemachte Verordnung BGBl II 2019/22 vom 25. 1. 2019: