Nicht im Rahmen des StRefG 2020 ergangen, aber dennoch thematisch erwähnenswert, sei der bereits am 2. 7. im Nationalrat bzw am 11. 7. 2019 im Bundesrat beschlossene Initiativantrag vom 27. 3. 2019, mit dem die Soxzialversicherungspflicht nach dem ASVG von Rechtsanwälten klarer geregelt werden soll. Die Novellierung ist am 23. 7. 2019 mit BGBl I 2019/65 kundgemacht worden.