Das StRefG 2020 wurde am 3. 7. 2019 im Nationalrat mittels Initiativantrag eingebracht, die parlamentarische Beschlussfassung ist für September geplant. Im Rahmen des StRefG 2020 soll auch § 6 Z 13 EStG ergänzt werden, um bei der Zuschreibung von umgegründeten Beteiligungen steuerlich auf die ursprünglichen Anschaffungskosten abstellen zu können. Der Beitrag stellt die geplante Neuregelung dar und beleuchtet einige Folgefragen.