Die persönliche Meldepflicht des EU-Meldepflichtgesetzes1 (EU-MPfG) umfasst primär den Intermediär. Dies ist jene Person, die eine meldepflichtige Steuerplanungsgestaltung konzipiert, vermarktet oder dem relevanten Steuerpflichtigen zur Umsetzung bereitstellt. Zur Gewährleistung der Offenlegung einer meldepflichtigen Gestaltung geht, sofern kein Intermediär vorhanden ist oder dieser in Österreich einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegt, die Meldepflicht auf den relevanten Steuerpflichtigen über. Eine Meldung an die österreichische zuständige Behörde hat über FinanzOnline zu erfolgen. Eine Meldepflichtverletzung wird als Finanzordnungswidrigkeit sanktioniert.