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Beginn und Ende der Fristhemmung bei Anträgen auf Mitteilung der dem Bescheid fehlenden Begründung sowie bei Fristverlängerungsanträgen (§ 245 Abs 4 BAO)

Steuerrecht aktuellUniv.-Ass. Mag. Artun Akar/Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph UrtzÖStZ 2019/703ÖStZ 2019, 542 Heft 20 v. 4.11.2019

Anträge auf Fristverlängerung gem § 245 Abs 3 BAO, aber auch sonstige fristhemmende Maßnahmen, wie zB Anträge gem § 245 Abs 2 BAO auf Mitteilung der dem Bescheid fehlenden Begründung, stellen selbst für erfahrene Praktikerinnen und Praktiker oft "Fallstricke" im Abgabenverfahren dar.

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