Am 19. 9. 2019 wurde vom Nationalrat das Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020) in dritter Lesung beschlossen (687 BlgNR 26. GP ). Im Bereich der Umsatzsteuer wurden mit dem StRefG 2020 die auf EU-Recht beruhenden sogenannten Quick Fixes umgesetzt. Darüber hinaus gibt es aber auch weitere weitgehende Änderungen, wie zB den ermäßigten Steuersatz auf elektronische Publikationen, die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze und die Ausweitung der Vorsteuerabzugsberechtigung auf unternehmerisch genutzte E-Bikes.