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Konzerninterner Beteiligungserwerb, Schuldzinsenabzugsverbot, Gruppenbesteuerung

Judikatur-AusleseDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2019/77ÖStZ 2019, 43 Heft 1 und 2 v. 12.2.2019

KStG 1988: § 11 Abs 1 Z 4 (§ 9)

VwGH 28. 2. 2018, Ro 2016/15/0009

Mit dem StReformG 2005 wurde in § 11 Abs 1 Z 4 KStG die Abziehbarkeit von Schuldzinsen, die iZm Beteiligungen iSd § 10 KStG stehen, als Ausnahmetatbestand vom Abzugsverbot des § 12 Abs 2 KStG eingeführt. Mit dem BBG 2011 erfuhr § 11 Abs 1 Z 4 KStG eine Einschränkung insoweit, als konzerninterne Erwerbe wiederum von der Abzugsfähigkeit der Fremdfinanzierungszinsen ausgenommen wurden ("Konzernschranke").

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