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Rechtsanwalt, Zusatzpension steuerpflichtig

Judikatur-AusleseDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2019/75ÖStZ 2019, 42 Heft 1 und 2 v. 12.2.2019

EStG 1988: § 25 Abs 1 Z 3 lit b (§ 25 Abs 1 Z 2 lit a)

VwGH 28. 2. 2018, Ro 2016/15/0001

Selbst wenn eine von der Rechtsanwaltskammer ausbezahlte Zusatzpension eines Rechtsanwalts iSd § 25 Abs 1 Z 3 lit b zweiter Satz EStG (idF BudgetbegleitG 2007) auf Ansprüchen beruhen sollte, "deren Erfüllung von einer Pensionskasse an eine Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung einer Kammer der selbständig Erwerbstätigen übertragen wurde", ist dies für eine Steuerbefreiung iVm § 25 Abs 1 Z 2 lit a EStG nicht ausreichend. Dass die Pensionszahlungen auf prämienbegünstigten Beiträgen beruhten oder aufgrund einer Überweisung einer Betrieblichen Vorsorgekasse (BV-Kasse) geleistet wurden, wurde nicht behauptet.

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