Im JStG 2018 erfolgte in § 10a KStG die Umsetzung der in Art 7 und 8 der Anti-BEPS-Richtlinie vorgesehenen Hinzurechnungsbesteuerung. In § 10a Abs 10 KStG wurde eine Verordnungsermächtigung vorgesehen, nach den Gesetzesmaterialien sollen insb die Ermittlung der Niedrigbesteuerung, die Anwendungsvoraussetzungen und Rechtsfolgen für Hinzurechnungsbesteuerung und Methodenwechsel sowie die Vorgangsweise bei der Vermeidung der Doppelbesteuerung näher festgelegt werden. Da die neue VO somit nicht nur die neue Hinzurechnungsbesteuerung konkretisieren soll, sondern auch die bislang in der VO zu § 10 Abs 4 KStG festgehaltenen Regelungen zum Methodenwechsel ersetzen bzw fortführen soll, ist sie für die Praxis von großer Bedeutung. Im Beitrag werden die wichtigsten Eckpunkte des vorliegenden Begutachtungsentwurfes dargestellt.