Nachdem mit dem JStG 2018 die begleitende Kontrolle gesetzlich verankert wurde, macht der Bundesminister für Finanzen Gebrauch von der Verordnungsermächtigung und erlässt eine SKS-Prüfungsverordnung zur begleitenden Kontrolle. Eine der wesentlichsten Grundlagen der begleitenden Kontrolle ist ein auf einer umfassenden Risikoanalyse basierendes unternehmensinternes Kontrollsystem, welches vom Grundsatz einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit und Eigenverantwortung getragen wird. Dem Antrag auf begleitende Kontrolle muss ein Gutachten eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers über das Vorliegen eines solchen SKS beiliegen.