In gemeinnützigen Privatstiftungen sind oftmals Beteiligungen und Immobilien Teil des Stiftungsvermögens. Dabei werden Erlöse aus der Vermögensverwaltung genutzt, um die vorgesehenen begünstigten Zwecke zu verwirklichen. Mängel in der Stiftungsurkunde und das (insb langfristige) Erzielen von Überschüssen können allerdings unter Umständen weitreichende, unangenehme steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen - in diesem Beitrag soll ein entsprechendes Bewusstsein für derartige Problemfelder geschaffen werden.