Die Beseitigung der steuerlichen Mehrbelastungen stellte seit dem StRefG 1993 und bis zum StRefG 2015/2016 die einzige mögliche Form einer steuerlichen Zuzugsbegünstigung dar. Mit dem StRefG 2015/2016 sei die Verordnungsermächtigung ausgeweitet worden. Die Autoren unterziehen die ZBV 2016 einer kritischen Würdigung.