Der Autor analysiert die Besteuerungssystematik der Exporteinbringung von Kapitalanteilen vor dem Hintergrund der unionsrechtlichen Anforderungen. Er betrachte Fälle, bei denen nach Einbringung das ö Besteuerungsrecht an den eingebrachten Anteilen und den Gegenleistungsanteilen kumulativ eingeschränkt ist. Der ö Besteuerungszugriff auf die stillen Reserven gehe in diesen Fällen gänzlich verloren. Die Regelungen seien mit dem Unionsrecht nicht vereinbar.