Die Dreiecksgeschäftsregelung solle eine Vereinfachung bewirken. In der Praxis missglückten Dreiecksgeschäfte immer wieder und die betroffenen Unternehmer seien mit signifikanten Nachzahlungen konfrontiert. Die ö Finanzverwaltung und auch das BFG vertreten eine strenge Auffassung: Der kumulative ig Erwerb falle erst ex nunc, nicht aber ex tunc weg. Die Autorin untersucht, inwieweit diese Auffassung in Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH steht.