Nach bisheriger Rechtsauffassung in Ö schließe die Differenzbesteuerung die gleichzeitige Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung aus. Differenzbesteuerte Umsätze wären bei der Ermittlung der Kleinunternehmergrenze aber im Ausmaß der Marge zu berücksichtigen. Unlängst habe sich der EuGH mit dieser Problemstellung näher auseinandergesetzt.