Werden Gegenstände montiert bzw installiert oder be- bzw verarbeitet, sehe man sich häufig mit den Begriffen Montagelieferung, Werklieferung und Werkleistung konfrontiert. Eine klare Zuordnung sei oft nicht einfach, aber entscheidend für die Rechtsfolgen und eine mögliche Registrierungspflicht im Bestimmungsland. Problematisch sei, dass die diesbezüglichen Bestimmungen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene nicht einheitlich geregelt seien.