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Energieabgabenvergütungsgesetz - Zeit der/für eine Entscheidung (Teil 3) (Caspari, ÖStZ 2019/523, S. 404)

Artikelrundschau August 2019 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/687ÖStZ 2019, 511 Heft 19 v. 14.10.2019

Das BFG habe erkannt, dass die Gesetzesänderung des BBG 2011 noch nicht in Kraft getreten sei und die Energieabgabenvergütung weiterhin zustehe. Das Finanzamt habe eine ordentliche Revision eingebracht, der VwGH vier Fragen an den EuGH vorgelegt und der Generalanwalt seine Schlussanträge abgegeben. Nachdem der Autor in Teil 1, ÖStZ 2019/41, zu den Vorlagefragen 1 und 2 sowie in Teil 2, ÖStZ 2019/443, zu den Vorlagefragen 3a und 3b Stellung bezogen hat, vertritt er in Teil 3, dass nach dem 30. 6. 2014 gewährte Vergütungen jedenfalls unter das Durchführungsverbot fallen würden.

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