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Gewinnanteile einer Kommanditistin stellen kein relevantes Erwerbseinkommen für die Zuverdienstgrenze zum KBG dar (Steiger, taxlex 7-8/2019, S. 221)

Artikelrundschau Juli 2019 - Teil 2Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/654ÖStZ 2019, 482 Heft 18 v. 7.10.2019

Beziehe eine Kommanditistin einen Gewinnanteil aus einer KG-Beteiligung, stelle sich die Frage, ob dies für den Bezug des Kinderbetreuungsgelds (KBG) schädlich sei. Der OGH hat sich einen solchen Fall angesehen (OGH 13. 9. 2018, 10 Ob S 59/18a).

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