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Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung bei Gebäudeabriss (Zweimüller, SWK 19/2019, S. 828)

Artikelrundschau Juli 2019 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/637ÖStZ 2019, 480 Heft 18 v. 7.10.2019

Der Abbruch eines Gebäudes könne durch Verwerfen der Opfertheorie als Betriebsausgabe in Form einer Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung geltend gemacht werden. Fraglich sei, ob eine nicht geltend gemachte Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung später im Rahmen einer Bilanzberichtigung zwingend als Abschlag zu berücksichtigen sei.

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