Die Veröffentlichung des EStR-Wartungserlasses 2019 erfolge vor dem Hintergrund der geplanten Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes (EStG 2020). Das von der letzten BReg beschlossene Steuerreformpaket "Entlastung Ö" habe das Inkrafttreten dieser Neukodifizierung für das Jahr 2021 vorgesehen. Bei Einhaltung dieses Fahrplanes wäre eine weitere Wartung der EStR 2000 nicht mehr möglich gewesen. Die EStR haben den Anspruch, eine möglichst vollständige Darstellung des geltenden Einkommensteuerrechts zu sein, womit die Aktualität der enthaltenen Aussagen einen besonders hohen Stellenwert habe. Im Beitrag werden einige der mit dem EStR-Wartungserlass 2019 aktualisierten Aussagen dargestellt.