Im Rahmen der EAS-Auskunft 3418 vom 17. 7. 2019 beschäftigt sich das BMF mit der Frage, ob im Falle ausländischer Vortragstätigkeiten in Österreich die Vortragsteilnehmer oder der ausländische Vortragende selbst für eine nicht einbehaltene Abzugsteuer zur Haftung heranzuziehen ist, oder ob nicht ggf von einer Haftungsinanspruchnahme abgesehen werden kann.