UStG 1994: § 6 Abs 2 (§ 6 Abs 1 Z 16), § 28 Abs 38 Z 1
VwGH 3. 4. 2019, Ro 2018/15/0012
Mit dem 1. StabG 2012, BGBl I 2012/22, wurde die Option zur Umsatzsteuerpflicht nach § 6 Abs 2 UStG für die nach § 6 Abs 1 Z 16 UStG (unecht) steuerbefreite Vermietung und Verpachtung von Grundstücken insoweit eingeschränkt, als der Verzicht auf die Steuerbefreiung nur mehr zulässig ist, soweit der Leistungsempfänger das Grundstück nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.