Seit dem letzten Praxisbericht der Autorin zu § 29 Abs 6 FinStrG seien mehrere diesbezügliche höchstgerichtliche Entscheidungen ergangen, die nunmehr im Beitrag analysiert werden und deren Bedeutung für die weitere Verwaltungspraxis aufgezeigt wird.
Seit dem letzten Praxisbericht der Autorin zu § 29 Abs 6 FinStrG seien mehrere diesbezügliche höchstgerichtliche Entscheidungen ergangen, die nunmehr im Beitrag analysiert werden und deren Bedeutung für die weitere Verwaltungspraxis aufgezeigt wird.