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Die Bedeutung der Aufhebung des Ausfuhrerstattungsgesetzes im Hinblick auf das Günstigkeitsprinzip (Glaser, ZWF 4/2019, S. 155)

Artikelrundschau Juli 2019 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/611ÖStZ 2019, 451 Heft 17 v. 6.9.2019

Mit Wirkung vom 1. 1. 2019 wurde die Strafbestimmung nach § 7 Ausfuhrerstattungsgesetz (AEG) aufgehoben. Der Beitrag geht nicht nur auf die Strafbarkeit von nach diesem Tag gesetzten Handlungen in Bezug auf eine nicht zustehende Ausfuhrerstattung, sondern auch auf die Konsequenzen für die Strafbarkeit der Alttaten ein und befasst sich insoweit mit der Reichweite des Günstigkeitsprinzips. Zudem wird die Unionsrechtsverträglichkeit der innerstaatlichen Rechtslage thematisiert.

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