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Prüfungsaufträge mittels Aufhebungsantrag gesondert anfechtbar (Twardosz/Krammer, SWK 20-21/2019, S. 892)

Artikelrundschau Juli 2019 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/607ÖStZ 2019, 450 Heft 17 v. 6.9.2019

Nach der neuesten Rechtsprechung des VwGH seien Prüfungsaufträge gesondert bekämpfbar. Die Bestimmung nach § 148 Abs 4 BAO, wonach ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig ist, schließe einen Antrag nach § 299 BAO nicht aus, weil es sich bei einem solchen nicht um ein Rechtsmittel handelt. Dies gelte auch bei Prüfungen nach § 99 Abs 2 FinStrG.

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