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Die Notwendigkeit der Evidenzierung der Innenfinanzierung auf dem Prüfstand (Komarek, RWZ 2019/39, 190)

Artikelrundschau Juni 2019Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/567ÖStZ 2019, 425 Heft 15 und 16 v. 23.8.2019

Seit dem StRefG 2015/16 seien neben den steuerlichen Einlagen auch die Innenfinanzierungsstände gem § 4 Abs 12 EStG evident zu halten. Für offene Zuwendungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter bestehe steuerlich ein Wahlrecht, sie als (offene) Gewinnausschüttung oder als Einlagenrückzahlung zu qualifizieren. Der Beitrag widmet sich der Frage, ob bzw inwieweit die unternehmensrechtliche Qualifikation einer Kapitalrückführung als Einlagenrückzahlung oder als Gewinnausschüttung für das Steuerrecht maßgeblich ist. Darüber hinaus erfolgt ein Vorschlag de lege ferenda zur Vereinfachung der Evidenzkontenführung an den Gesetzgeber.

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