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Kosten für künstliche Befruchtung im Rahmen einer Lebensgemeinschaft - außergewöhnliche Belastung? (Fink, BFGjournal 6/2019, 244)

Artikelrundschau Juni 2019Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/566ÖStZ 2019, 425 Heft 15 und 16 v. 23.8.2019

Die von der Frau zur Gänze getragenen Kosten für die In-vitro-Fertilisation seien im Rahmen einer Lebensgemeinschaft, wenn die Unfruchtbarkeit der Frau nicht freiwillig herbeigeführt worden ist, bei ihr im Verhältnis ihres eigenen Einkommens zum Gesamteinkommen der Lebensgemeinschaft zwangsläufig erwachsen und insoweit als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

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