Die Regelungen über die Steuerbefreiung von Baulandgestaltungen seien inkonsistent. Der VwGH hat seine Judikaturlinie mit einem Irrtum begründet. Das BFG führe diese Judikatur in aktuellen Entscheidungen fort. Der im internationalen Vergleich hohe Bodenverbrauch verlange von Landes- und Bundesgesetzgeber besser aufeinander abgestimmte Regelungen, die dem Ziel der Ressourcenschonung dienen.

