Der VfGH sei in letzter Zeit mit durchaus heiklen Fragen der Geschäftsverteilung des BFG konfrontiert gewesen. Die Reaktion des Gerichtshofs sei eindeutig und klar: Der VfGH habe die Geschäftsverteilung des BFG in einer Weise abgesegnet, dass dieses Thema auf lange Sicht vom Tisch sei.