Wenn eine ausländische Gesellschaft ein passives Einkommen habe und niedrig besteuert sei, erfolge ein sog switchover von der Befreiungsmethode auf die Anrechnungsmethode. In diesem Fall seien Dividenden und Veräußerungsgewinne in Ö nicht steuerfrei. Ausländische Steuern könnten angerechnet werden. Mit dem JStG 2018 sei dies geändert und in das neue CFC-Regime nach § 10a KStG integriert worden.