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EuGH neuerlich zu finalen Verlusten

Info aktuellRechtsprechungBearbeiter: Josef FuchsÖStZ 2019/518ÖStZ 2019, 387 Heft 15 und 16 v. 23.8.2019

Mit dem Abzug von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften nach deren Auflösung hatte sich der EuGH aufgrund zweier schwedischer Vorabentscheidungsersuchen zu beschäftigen. In den dazu vorliegenden Urteilen jeweils vom 19. 6. 2019, C-607/17 , Memira Holding, und C-608/17 , Holmen, traf der EuGH nunmehr verschiedene Aussagen zum Begriff der "endgültigen (finalen) Verluste".

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