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Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kosovo

Internationales SteuerrechtHon.-Prof. MR i.R. Dr. Heinz JirousekÖStZ 2019/517ÖStZ 2019, 381 Heft 14 v. 31.7.2019

Am 8. 6. 2018 wurde zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll (DBA) unterzeichnet.11BGBl III 2019/2. Das DBA ist gem seinem Art 27 Abs 1 mit 28. 12. 2018 in Kraft getreten und findet gem seinem Art 27 Abs 2 erstmals ab dem Steuerjahr 2019 Anwendung. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen DBA sowie eine zusammenfassende Gegenüberstellung mit dem OECD Musterabkommen (OECD-MA) idF 2014. Das DBA wird vom MLI22 Multilateral Convention to implement tax treaty related measures to prevent base erosion and profit shifting; deutsche Übersetzung: Mehrseitiges Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung, kundgemacht in BGBl III 2018/93. nicht erfasst.

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