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Prüfungsauftrag, Bescheid, Aufhebungsantrag zulässig

Judikatur-AusleseDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2019/516ÖStZ 2019, 380 Heft 14 v. 31.7.2019

BAO: § 148, § 299

VwGH 25. 4. 2019, Ro 2019/13/0014

Bei einem Prüfungsauftrag gem § 148 BAO handelt es sich um einen Bescheid. Adressat dieses Bescheids ist nicht das in ihm genannte Prüfungsorgan, sondern der zu prüfende Abgabepflichtige; diesem gegenüber begründet der Bescheid Pflichten, nämlich die Prüfung zu dulden (§ 141 BAO; vgl zB Ritz, BAO6, § 148 Tz 3).

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