Die Grunderwerbsteuer werde in der Regel von der Gegenleistung bemessen. Grundstückswerte bilden eine Mindestbemessungsgrundlage. Ein niedrigerer gemeiner Wert könne diese Mindestbemessungsgrundlage senken. Beiser untersucht Baurechte und Gebäude auf fremdem Boden im systematischen Zusammenspiel von Gegenleistungen und Grundstückswerten.

